Theorie Teil 1
VDST DTSA **
- 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich
- DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Aufbaukurs „Orientierung beim Tauchen“
- Aufbaukurs „Gruppenführung“
- Sonderkurs „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
VDST DTSA ***
- 18 Jahre
- DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 30 – 40 Meter Tiefe.
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Aufbaukurs "Tauchsicherheit und Rettung"
- Aufbaukurs "Nachttauchen"
- Sonderkurs "Trockentauchen", "Strömungstauchen", "Wracktauchen", "Eistauchen" und "Sporttauchen in Meeresgrotten" werden empfohlen
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