VDST DTSA Silber / Gold Theorie

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Theorie Teil 3

VDST DTSA **

  • 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich
  • DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
  • Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Aufbaukurs „Orientierung beim Tauchen“
  • Aufbaukurs „Gruppenführung“
  • Sonderkurs „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
VDST DTSA ***

  • 18 Jahre
  • DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
  • Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 30 – 40 Meter Tiefe.
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Aufbaukurs "Tauchsicherheit und Rettung"
  • Aufbaukurs "Nachttauchen"
  • Sonderkurs "Trockentauchen", "Strömungstauchen", "Wracktauchen", "Eistauchen" und "Sporttauchen in Meeresgrotten" werden empfohlen

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